Registrantenvereinbarung
Version 2.2, 1. April 2022
Diese Vereinbarung (die „Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen (dem „Registranten“) und der Canadian Internet Registration Authority („CIRA“) geschlossen.
In Anbetracht der Registrierung des vom Registranten beantragten Domainnamens im Namen des Registranten durch CIRA und anderer guter und wertvoller Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit anerkannt werden, vereinbaren CIRA und der Registrant wie folgt:
ARTIKEL 1
INTERPRETATION
1.1 Anwendung.
Diese Vereinbarung zwischen dem Registranten und CIRA gilt für alle von CIRA für den Registranten registrierten Domain-Namen.
1.2 Definitionen. In dieser Vereinbarung:
"Administrative Kontaktperson"
bezeichnet die Person, die in den Registrierungsinformationen als Administrative Kontaktperson für die Domain-Name-Registrierung(en) des Registranten identifiziert wurde;
"Affiliate"
bezeichnet im Hinblick auf eine der Vertragsparteien jede Einrichtung, die diese Partei kontrolliert, von dieser Partei kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht. Für die Zwecke des Vorstehenden bedeutet "Kontrolle" im Hinblick auf: (a) eine Gesellschaft, das Eigentum, direkt oder indirekt, von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der Stimmrechte, um deren Direktoren zu wählen; und (b) jede andere Einrichtung, einen Eigentumsanteil von fünfzig Prozent (50%) oder mehr an dieser Einrichtung;
"Anwendbare Gesetze"
bezeichnet alle internationalen, nationalen, provinziellen und lokalen Gesetze und Vorschriften sowie andere Gesetze der zuständigen Regierungsbehörden;
"Domain-Name"
bezeichnet einen .ca Domain-Namen oder Sub-Domain-Namen;
"Domain-Name-Registrierung"
bezeichnet die Registrierung eines Domain-Namens durch CIRA im Register, im Namen des Registranten, gemäß dieser Vereinbarung;
"Gebühren"
bezeichnet die an CIRA im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu zahlenden Gebühren, einschließlich eines Antrags auf einen Domain-Namen und/oder jedweder Verlängerung, Übertragung und anderer im Zusammenhang mit einer Domain-Name-Registrierung zu zahlender Gebühren;
"Mitglied" oder "Mitgliedschaft"
hat die in den geänderten und neu gefassten Satzungen von CIRA Nr. 1 angegebenen Bedeutungen;
"Person"
bezeichnet eine natürliche Person, Partnerschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kapitalgesellschaft, Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Trust, nicht eingetragene Vereinigung, Joint-Venture oder ein anderes Unternehmen oder eine staatliche Einrichtung;
"Registrant"
bezeichnet:
im Falle eines auf eine Einzelperson registrierten Domain-Namens die Person, die im Feld "Registrant Name" im Register als Inhaber des Domain-Namens eingetragen ist;
im Falle eines auf eine Nicht-Einzelperson registrierten Domain-Namens die Person, die im Feld "Registrant Organization" eingetragen ist;
"Registrar of Record"
bezeichnet den Registrar, der im Register als Registrar einer spezifischen Domain-Name-Registrierung eingetragen ist;
"Registrar(e)"
bezeichnet die von CIRA von Zeit zu Zeit zertifizierten Personen, die Domänenregistrierungsdienste innerhalb des .ca Internet-Domain-Name-Systems anbieten;
"Registrierungsdatum"
bezeichnet das Datum, an dem ein Domain-Name im Register aktiviert wurde;
"Registrierungsinformationen"
bezeichnet alle Informationen, die das Register-PRP den Registranten auffordert, an CIRA oder den Registrar of Record zu übermitteln, um eine Domain-Name-Registrierung zu erhalten oder einen Transaktionsantrag zu bearbeiten;
"Registry"
bezeichnet das von CIRA betriebene .ca Internet-Domain-Name-Register;
"Registry PRP"
bezeichnet die von CIRA von Zeit zu Zeit geänderten oder angenommenen Richtlinien, Regeln und Verfahren von CIRA im Zusammenhang mit Registranten, Registraren und Domain-Name-Registrierungen, die auf der Website von CIRA zu finden sind; und
"Transaktionsanfragen"
bezeichnet alle Anfragen oder Transaktionen in Bezug auf eine Domain-Name-Registrierung, einschließlich jener zur Verlängerung, Übertragung, Änderung oder Löschung einer Domain-Name-Registrierung.
ARTIKEL 2
VEREINBARUNG, REGISTRIERUNGS-PRP UND ÄNDERUNGEN DURCH CIRA
2.1 Annahme der Vereinbarung und des Registrierungs-PRP.
Diese Vereinbarung legt die Bedingungen für die Registrierung von Domainnamen durch den Registranten bei CIRA fest. Der Registrant bestätigt, dass er alle Bedingungen dieser Vereinbarung und des Registrierungs-PRP gelesen, verstanden und akzeptiert hat, die von CIRA von Zeit zu Zeit festgelegt und geändert werden können. Die Annahme der Registrantenvereinbarung und des Registrierungs-PRP durch den Registranten gilt sowohl für die aktuelle Registrierungsanfrage als auch für alle weiteren Registrierungsanfragen, die der Registrant danach beim gleichen Registrar stellt.
2.2 Änderung der Vereinbarung durch CIRA.
CIRA hat das Recht, jederzeit und von Zeit zu Zeit, die Bedingungen dieser Vereinbarung zu ändern. CIRA wird sich kommerziell angemessen bemühen, den Registranten gemäß Abschnitt 10.1 per E-Mail über wesentliche Änderungen an dieser Vereinbarung zu informieren. Jede Änderung dieser Vereinbarung wird jedoch 30 Tage nach der Veröffentlichung dieser Änderung auf der CIRA-Website verbindlich und wirksam.
2.3 Änderung und/oder Festlegung neuer Registrierungs-PRP durch CIRA.
CIRA hat das Recht, jederzeit und von Zeit zu Zeit, die Registrierungs-PRP zu ändern und/oder neue Registrierungs-PRP festzulegen. Jede solche Änderung der Registrierungs-PRP oder neue Registrierungs-PRP wird mit der Veröffentlichung dieser Änderung oder neuen Registrierungs-PRP auf der CIRA-Website verbindlich und wirksam.
2.4 Verpflichtung zur Überprüfung; Meinungsverschiedenheit.
Der Registrant erklärt sich bereit, die CIRA-Website regelmäßig zu überprüfen und insbesondere diese Vereinbarung und die auf der CIRA-Website verfügbaren Registrierungs-PRP einzusehen, um über Änderungen der Vereinbarung, der Registrierungs-PRP und/oder neue Registrierungs-PRP informiert zu sein. Falls der Registrant mit Änderungen der Vereinbarung, der Registrierungs-PRP und/oder neuen Registrierungs-PRP nicht einverstanden ist, kann der Registrant diese Vereinbarung gemäß Abschnitt 7.10 kündigen. Durch die fortgesetzte Aufrechterhaltung von Domainnamen-Registrierungen im Register erklärt sich der Registrant mit allen Änderungen der Vereinbarung, der Registrierungs-PRP und/oder der Festlegung neuer Registrierungs-PRP nach deren Inkrafttreten einverstanden.
ARTIKEL 3
BESTIMMUNGEN ZU DOMAINNAMEN
3.1 Registrierung von Domainnamen.
(a) Anträge.
Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass Anträge zur Registrierung eines Domainnamens nur vom zuständigen Registrar im Namen des Registranten und gemäß diesem Vertrag und den Bestimmungen des Registrierungsbetreibers (Registry PRP) bei CIRA eingereicht werden dürfen.
(b) Bearbeitung von Anträgen.
CIRA wird vollständige Anträge zur Registrierung eines Domainnamens bearbeiten. CIRA behält sich das alleinige Recht vor, nach eigenem Ermessen jeden Antrag zur Registrierung eines Domainnamens zu genehmigen oder abzulehnen und/oder die Registrierung eines Domainnamens aus beliebigen Gründen abzulehnen, ohne dem Registranten, dem zuständigen Registrar oder irgendeiner anderen Person gegenüber haftbar zu sein. CIRA wird den zuständigen Registrar über die Genehmigung oder Ablehnung eines Antrags benachrichtigen.
3.2 Kein Eigentumsrecht.
Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass ein Domainname kein Eigentum darstellt und dass eine Domainnamenregistrierung kein Eigentumsrecht für den Registranten, den zuständigen Registrar oder irgendeine andere Person in einem Namen, der als Domainname verwendet wird, oder in einer Domainnamenregistrierung schafft. Der Eintrag eines Domainnamens im Register und/oder in der "WHOIS"-Datenbank darf nicht als Nachweis für das Eigentum an einer Domainnamenregistrierung ausgelegt werden. Der Registrant darf in keiner Weise ein Eigentumsrecht an einer Domainnamenregistrierung übertragen oder zu übertragen vorgeben oder als Sicherheit gewähren oder zu gewähren vorgeben oder auf sonstige Weise eine Domainnamenregistrierung belasten oder zu belasten vorgeben.
3.3 Erneuerungen, Übertragungen, Änderungen, Löschungen und andere Transaktionen.
Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass eine Erneuerung, Übertragung, Änderung oder Löschung von und jeder andere Antrag oder jede andere Transaktion in Bezug auf eine Domainnamenregistrierung gemäß diesem Vertrag und den Bestimmungen des Registrierungsbetreibers (Registry PRP) erfolgen muss. CIRA wird den zuständigen Registrar über jede Erneuerung, Übertragung, Änderung, Löschung oder andere Transaktion in Bezug auf eine Domainnamenregistrierung benachrichtigen.
3.4 Recht von CIRA zur Überprüfung von Informationen und Einhaltung der Bestimmungen.
CIRA ist berechtigt, jederzeit während der Laufzeit (wie in Abschnitt 7.1 definiert) zu überprüfen: (a) die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Registranten an CIRA, sei es direkt, über einen der zuständigen Registrare oder auf andere Weise, gelieferten Informationen; und (b) die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags und der Bestimmungen des Registrierungsbetreibers (Registry PRP) durch den Registranten. Der Registrant verpflichtet sich, CIRA bei einer solchen Überprüfung vollumfänglich und unverzüglich zu unterstützen und CIRA entweder direkt oder durch den zuständigen Registrar die Unterstützung, den Zugang und die Kopien der Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen, die CIRA vernünftigerweise zur Vervollständigung einer solchen Überprüfung benötigt. CIRA und der Registrant tragen jeweils ihre eigenen Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Überprüfung anfallen.
3.5 Administrative Kontakte.
(a) Vertreter für den Registranten.
Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass der administrative Kontakt hiermit unwiderruflich vom Registranten bevollmächtigt ist: 1. als Vertreter des Registranten im Zusammenhang mit den Domainnamenregistrierungen des Registranten zu handeln; 2. CIRA als Kontaktstelle für den Registranten und die Domainnamenregistrierung(en) zu dienen; und 3. von CIRA anerkannt zu werden und hiermit unwiderruflich vom Registranten bevollmächtigt ist, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit den Domainnamenregistrierungen zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, deren Erneuerung, Übertragung, Änderung oder Löschung. Ungeachtet des Vorstehenden gilt im Falle eines Streits zwischen dem Registranten und dem administrativen Kontakt des Registranten, dass der Registrant Vorrang hat.
(b) E-Mail-Adressen des Registranten und des administrativen Kontakts.
Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass Benachrichtigungen von CIRA an den Registranten nur per E-Mail erfolgen, wie in Abschnitt 10.1 (Notices) festgelegt. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Registranten sicherzustellen, dass die E-Mail-Adressen des Registranten und seines administrativen Kontakts zu jeder Zeit funktionstüchtig und korrekt sind und Vorkehrungen mit seinem administrativen Kontakt zu treffen, um alle Benachrichtigungen zu erhalten, die von CIRA nur an den administrativen Kontakt des Registranten gesendet werden. Wenn CIRA nachweisen kann, dass eine Benachrichtigung an die E-Mail-Adressen des Registranten oder des administrativen Kontakts des Registranten gesendet wurde, ist CIRA nicht haftbar gegenüber dem Registranten oder Dritten für Schäden, die aus dem Nichterhalt der Benachrichtigung von CIRA entstehen.
3.6 Registrare.
(a) Änderungen des Registrars.
(1) Zeitraum.
Der Registrant kann den zuständigen Registrar in Bezug auf eine Domainnamenregistrierung jederzeit ändern, sobald 60 Tage seit dem Datum der Registrierung des Domainnamens vergangen sind.
(2) Ersatz des Registrars.
Falls der zuständige Registrar aus irgendeinem Grund nicht mehr als Registrar tätig ist, seine Zertifizierung als Registrar ausgesetzt, widerrufen oder beendet wurde und/oder der Registrierungsvertrag zwischen CIRA und dem zuständigen Registrar beendet oder abgelaufen ist, ist der Registrant dafür verantwortlich, den zuständigen Registrar auf einen neuen Registrar zu ändern. Diese Änderung muss innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung an den Registranten oder innerhalb eines anderen von CIRA festgelegten Zeitraums erfolgen.
(3) Vertrag und Registry PRP.
Jede Änderung des zuständigen Registrars muss gemäß diesem Vertrag und den Bestimmungen des Registrierungsbetreibers (Registry PRP) erfolgen.
(b) Registrar als Vertreter.
Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass der zuständige Registrar hiermit ebenfalls unwiderruflich bevollmächtigt ist, als Vertreter des Registranten im Zusammenhang mit Domainnamenregistrierungen zu handeln. Dementsprechend wird jede Kommunikation und/oder Anweisung an oder vom zuständigen Registrar als Kommunikation und/oder Anweisung an oder vom Registranten betrachtet. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden zu beschränken, erkennt der Registrant an und stimmt zu, dass der zuständige Registrar die Domainnamenregistrierung des Registranten innerhalb von 5 Tagen ab der Registrierung des Domainnamens nach eigenem Ermessen und ohne Zustimmung des Registranten stornieren kann.
(c) Verpflichtungen des Registrars.
Der Registrant erkennt an, dass der zuständige Registrar gegenüber CIRA eine Reihe von Verpflichtungen hat, und sollte der Registrar diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann CIRA vom Registranten verlangen, den zuständigen Registrar auf einen neuen Registrar zu ändern.
3.7 Mitgliedschaft.
Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass, wenn der Registrant Mitglied von CIRA wird, der Registrant den Bedingungen der CIRA-Mitgliedschaft zustimmt, wie sie in der geänderten und neu gefassten Satzung Nr. 1 von CIRA, der Richtlinie zur Mitgliedschaft und den Bestimmungen des Registrierungsbetreibers (Registry PRP) festgelegt sind.
ARTIKEL 4
BESTIMMTE PFLICHTEN DES REGISTRANTEN
4.1 Bestimmte Pflichten des Registranten.
Während der Laufzeit dieses Abkommens muss der Registrant alle Bestimmungen dieses Abkommens und der Registry-PRP einhalten und befolgen. Darüber hinaus hat der Registrant gemäß diesem Abkommen und der Registry-PRP:
- auf Aufforderung Registrierungsinformationen an CIRA zu übermitteln und sicherzustellen, dass die Registrierungsinformationen jederzeit wahr, vollständig und genau sind;
- dem Registrar of Record (zur Kommunikation an CIRA) unverzüglich jede Änderung der Registrierungsinformationen mitzuteilen;
- alle anwendbaren Gesetze einzuhalten und zu beachten;
- CIRA unverzüglich über jeden anhängigen oder drohenden Anspruch, jede Forderung, Klage, jeden Klagegrund, jedes Verfahren, jede Klage, Untersuchung oder jeden Antrag (zusammenfassend ein „Anspruch“) in Bezug auf eine Domainnamen-Registrierung (oder jede gerichtliche Aufforderung oder Anordnung zur Vorlage von Dokumenten oder Informationen, die vom Registry erhalten oder an dieses geliefert wurden) zu unterrichten, die dem Registranten bekannt wurde;
- keine direkten oder indirekten Aktivitäten auszuführen, die nach vernünftiger Ansicht von CIRA dazu bestimmt sind, das Registry in Misskredit zu bringen oder bringen könnten, mit den CIRA-Operationen zu interferieren oder interferieren könnten oder CIRA der strafrechtlichen Verfolgung oder rechtlichen Schritten durch den Registranten oder einen Dritten auszusetzen oder aussetzen könnten;
- CIRA gegenüber in gutem Glauben zu handeln;
- keinem Dritten zu gestatten, eine im Namen des Registranten registrierte Domainnamen-Registrierung zu verwenden oder zu betreiben, und keinen Domainnamen als Agent oder im Auftrag eines Dritten in irgendeiner Weise zu registrieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die allgemeine Absicht, solche Domainnamen-Registrierungen zu verleihen, zu vermieten, zu lizenzieren oder anderweitig Rechte an solche Domainnamen-Registrierungen an einen Dritten gegen monetäre oder nicht-monetäre Vergütung zu gewähren, es sei denn, dieser Dritte: (i) qualifiziert sich ansonsten gemäß der anwendbaren Registry-PRP einschließlich, aber nicht beschränkt auf CIRAs Canadian Presence for Registrants; oder (ii) ist ein verbundenes Unternehmen des Registranten. Zu diesem Zweck bedeutet „Dritte“ jede Person außer CIRA und dem Registranten.
- vollständig für die Nutzung und den Betrieb jeder dritten, vierten oder weiteren Sub-Level-Domain zu einer zweiten Level-Domainnamen-Registrierung im Namen des Registranten verantwortlich zu sein und sicherzustellen, dass die Nutzung und der Betrieb solcher Sub-Level-Domains in Übereinstimmung mit diesem Abkommen und der Registry-PRP erfolgen;
- kein Warenzeichen, keinen Handelsnamen oder kein Symbol von CIRA oder ein Warenzeichen, einen Handelsnamen oder ein Symbol zu verwenden, das damit verwechselt werden könnte; und
- vollständig dafür verantwortlich zu sein, eine Domainnamen-Registrierung während der Auto-Renew Grace Period, wie dieser Begriff in den Allgemeinen Registrierungsregeln definiert ist, zu löschen oder den Registrar of Record damit zu beauftragen, wenn der Registrant nicht wünscht, dass die Domainnamen-Registrierung verlängert wird.
4.2 Kein Konflikt.
Der Registrant darf keine Vereinbarung mit einem Registrar oder einer anderen Person eingehen, die mit den Bedingungen und Konditionen dieses Abkommens und/oder der Registry-PRP unvereinbar ist, diese in irgendeiner Weise ändert, beeinflusst, überschreibt, einschränkt, widerspricht oder aufhebt. Soweit die Bestimmungen einer solchen Vereinbarung mit den Bestimmungen dieses Abkommens und/oder der Registry-PRP in Konflikt stehen oder unvereinbar sind, stimmt der Registrant hiermit zu, dass die Bestimmungen dieses Abkommens und der Registry-PRP Vorrang haben und für den Registranten zugunsten von CIRA verbindlich sind.
ARTIKEL 5
REGISTRIERUNGSINFORMATIONEN
5.1 Zustimmung zur Nutzung von Registrierungsinformationen.
Der Registrant stimmt der Erhebung, Nutzung, Speicherung und Offenlegung von Registrierungsinformationen, einschließlich aller persönlichen Informationen des Registranten, wie in der Datenschutzrichtlinie von CIRA dargelegt, die auf der Website von CIRA verfügbar ist, zu.
5.2 Offenlegungsverfahren.
Für alle Registrierungsinformationen, die nicht in der WHOIS-Datenbank verfügbar gemacht werden, erkennt der Registrant an und stimmt zu, dass: (a) solche Informationen im CIRA-Register aufbewahrt und von CIRA gemäß dieser Vereinbarung und/oder der Registry PRP verwendet und offengelegt werden dürfen; und (b) CIRA keine Haftung für Ansprüche, Schäden, Verluste oder Ausgaben übernimmt, die sich aus der Offenlegung der Registrierungsinformationen ergeben, wie hierin und/oder in der Registry PRP vorgesehen.
5.3 Korrespondenz von Dritten.
Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass CIRA dem Registranten jegliche Korrespondenz von Dritten weiterleiten kann und nach eigenem Ermessen entscheiden kann, solche Korrespondenz nicht weiterzuleiten. Der Registrant erklärt sich damit einverstanden, dass CIRA keine Haftung für Ansprüche, Schäden, Verluste oder Ausgaben übernimmt, die sich aus der Überprüfung, dem Versand, der Verzögerung oder der Nichtüberprüfung oder dem Nichtversand einer solchen Korrespondenz an den Registranten ergeben. Der Registrant erkennt ferner an und stimmt zu, dass CIRA keine Kontrolle über den Inhalt von Informationen hat, die dem Registranten über CIRA zugesandt werden könnten, und dass CIRA keine Haftung für Ansprüche, Schäden, Verluste oder Ausgaben übernimmt, die sich aus solchen Inhalten ergeben.
5.4 WHOIS.
Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass CIRA keine Kontrolle darüber hat, wie eine Person die durch CIRA über die WHOIS-Datenbank offengelegten Informationen verwendet, unabhängig davon, ob die Informationen den inländischen oder ausländischen Datenschutzgesetzen unterliegen.
ARTIKEL 6
VERTRETUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DES REGISTRIERTEN
6.1 Vertretungen und Gewährleistungen.
Der Registrierte verpflichtet sich, vertritt und gewährleistet gegenüber CIRA wie folgt:
(a) Autorisierung.
Der Registrierte besitzt die Macht, Autorität und Fähigkeit, dieses Abkommen sowie alle anderen Dokumente und Instrumente, die durch dieses Abkommen vorgesehen sind, abzuschließen und seine Verpflichtungen gemäß diesem Abkommen und solchen anderen Dokumenten und Instrumenten zu erfüllen.
(b) Registrierungsinformationen.
Während der Laufzeit dieses Abkommens sind und werden alle Registrierungsinformationen jederzeit wahr, vollständig und genau sein und dürfen nicht irreführend sein.
(c) Keine Verletzung.
Während der Laufzeit dieses Abkommens werden weder die Registrierung eines Domainnamens noch die Art und Weise, wie der Registrierte beabsichtigt, den Domainnamen zu nutzen oder nutzt, direkt oder indirekt das Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht oder andere geistige Eigentumsrechte oder sonstige Rechte einer Person verletzen oder anderweitig verstoßen oder eine Person diffamieren oder unrechtmäßig gegen eine Person diskriminieren oder gegen geltende Gesetze verstoßen.
(d) Qualifikation.
Während der Laufzeit dieses Abkommens erfüllt der Registrierte und wird weiterhin alle Anforderungen dieses Abkommens und des Registry PRP erfüllen, um: (a) ein Registrierter zu sein, (b) die Registrierung eines Domainnamens zu beantragen und (c) eine Domainnamensregistrierung zu halten und aufrechtzuerhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf CIRAs kanadische Anforderung für die Präsenz der Registrierten.
6.2 Fortbestehen.
Der Registrierte erkennt an und stimmt zu, dass die Beschränkungen für Gewährleistungen, Bedingungen und Haftungen sowie die Vertretungen und Gewährleistungen des Registrierten, die hierin enthalten sind, über das Ablaufdatum oder die Beendigung dieses Abkommens oder eine Aussetzung oder Löschung einer Domainnamensregistrierung hinaus bestehen bleiben.
ARTIKEL 7
LAUFZEIT; RECHTE UND RECHTSMITTEL DER CIRA
7.1 Laufzeit.
Die Laufzeit dieser Vereinbarung (die „Laufzeit") beginnt an dem Datum, an dem der Registrant diese Vereinbarung mit CIRA abschließt, und bleibt in Kraft, bis sie gemäß den hierin festgelegten Bestimmungen gekündigt wird.
7.2 Einschränkungen bei Domain-Name-Registrierungen.
CIRA kann gemäß dieser Vereinbarung, den Registry PRP oder nach eigenem Ermessen und freier Entscheidung die Fähigkeit des Registranten einschränken, die Domain-Name-Registrierungen des Registranten zu erneuern, zu übertragen, zu ändern oder zu löschen.
7.3 Aussetzung und/oder Löschung von Domain-Name-Registrierungen.
CIRA kann nach eigenem Ermessen und freier Entscheidung den Registranten benachrichtigen und eine Domain-Name-Registrierung innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung des Domain-Namens aus beliebigem Grund aussetzen und/oder löschen. CIRA kann ebenfalls nach eigenem Ermessen und freier Entscheidung den Registranten benachrichtigen und eine Domain-Name-Registrierung in den folgenden Fällen aussetzen und/oder löschen:
(a) Die Registrierungsinformationen für die Domain-Name-Registrierung enthalten falsche, irreführende, unvollständige und/oder ungenaue Informationen;
(b) Der Registrierungsstelle (Registrar of Record) es aus irgendeinem Grund nicht gelingt, die an CIRA fälligen Gebühren in Bezug auf eine Domain-Name-Registrierung pünktlich zu zahlen;
(c) Der Registrant gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder einer der Registry PRP verstößt;
(d) Der Registrant zu irgendeinem Zeitpunkt die Anforderungen dieser Vereinbarung und/oder der Registry-PRP nicht erfüllt, um: (a) ein Registrant zu sein, (b) die Registrierung eines Domain-Namens zu beantragen und/oder (c) eine Domain-Name-Registrierung zu halten und zu verwalten, einschließlich ohne Einschränkung der kanadischen Präsenzanforderungen für Registranten von CIRA;
(e) Der Registrant Aktivitäten betreibt, die nach vernünftiger Auffassung von CIRA: (1) den Ruf des Registries schädigen oder schädigen könnten; (2) die Funktionsfähigkeit des Registries und/oder der CIRA beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten; und/oder (3) CIRA der Gefahr einer Strafverfolgung oder gerichtlichen Klage durch den Registranten oder einen Dritten aussetzen oder aussetzen könnten;
(f) Die Aufrechterhaltung der Domain-Name-Registrierung CIRA in Konflikt mit den Anforderungen der geltenden Gesetze, oder jeglichen anwendbaren Bundes-, Provinzial- oder Territorial-Menschenrechtsgesetzen oder dem Strafgesetzbuch (Kanada) oder den Bedingungen eines Beschlusses, einer Entscheidung oder eines Urteils eines Gerichts, Tribunals, Gremiums, Verwaltungsorgans, Kommission oder Arbitrators bringen würde;
(g) Die Löschung, Übertragung oder Aussetzung einer Domain-Name-Registrierung durch einen Beschluss oder eine Entscheidung gemäß der CIRA-Domain-Name-Streitbeilegungsrichtlinie oder einen Beschluss, eine Entscheidung oder ein Urteil eines Gerichts, Tribunals, Gremiums, Verwaltungsorgans, Kommission oder Arbitrators erforderlich ist; oder
(h) Die Bestimmung der kanadischen Regierung zur Verwaltung, zum Betrieb und zur Kontrolle des Registries durch CIRA beendet wird oder CIRA auf internationaler Ebene nicht mehr als die exklusive Autorität zur Verwaltung des Registries anerkannt ist.
7.4 Aussetzung und/oder Löschung durch CIRA.
Zusätzlich zu den anderen Rechten und Rechtsmitteln von CIRA hierin, kann CIRA nach eigenem Ermessen und freier Entscheidung jede Domain-Name-Registrierung aussetzen und/oder löschen, die als notwendig erachtet wird, um (1) die Integrität und Stabilität des Registries zu schützen; (2) um jegliche geltenden Gesetze, Regierungsrichtlinien oder -anforderungen, Anfragen der Strafverfolgung oder jegliche Streitbeilegungsprozesse einzuhalten; (3) um jegliche Haftung, zivil- oder strafrechtlich, seitens der CIRA sowie ihrer leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter zu vermeiden; oder (4) um Fehler, die von CIRA oder einem Registrar im Zusammenhang mit einer Domain-Name-Registrierung gemacht wurden, zu korrigieren.
7.5 Aussetzung und Löschung bei Nichterfüllung der Registrierung.
CIRA kann nach eigenem Ermessen und freier Entscheidung eine Domain-Name-Registrierung sofort aussetzen, wenn der Registrant auf Anfrage von CIRA nicht zufriedenstellend die Wahrheit, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Registrierungsinformationen bestätigt. Während des von CIRA vorgeschriebenen Aussetzungszeitraums kann der Registrant die ausgesetzte Domain-Name-Registrierung jederzeit durch zufriedenstellende Bestätigung oder Berichtigung der Registrierungsinformationen reaktivieren. Wenn ein Registrant die Registrierungsinformationen nicht innerhalb des von CIRA vorgeschriebenen Aussetzungszeitraums gemäß den Registry-PRP bestätigt, kann CIRA nach eigenem Ermessen die Domain-Name-Registrierung löschen.
7.6 Wirkung der Aussetzung.
Während eines Zeitraums, in dem eine Domain-Name-Registrierung gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung oder den Registry PRP ausgesetzt ist:
(a) wird die Domain-Name-Registrierung nicht in die Liste der täglichen Übertragungen zum primären Domain-Name-Server des Registries aufgenommen und dementsprechend wird ein Internetnutzer keine E-Mail senden oder eine Webseite aufrufen können, die eine solche Domain-Name-Registrierung enthält;
(b) werden keine Transaktionen oder Aktivitäten im Zusammenhang mit der Domain-Name-Registrierung und/oder Informationen hinsichtlich der Domain-Name-Registrierung möglich sein, einschließlich ohne Einschränkung Erneuerungen, Übertragungen, Löschungen, Änderungen oder andere Anfragen oder Transaktionen;
(c) wird CIRA die ausgesetzte Domain-Name-Registrierung weiterhin im WHOIS-Lookup-System des Registries auflisten und das WHOIS-Lookup-System wird anzeigen, dass die Domain-Name-Registrierung ausgesetzt wurde;
(d) kann CIRA die ausgesetzte Domain-Name-Registrierung jederzeit nach eigenem Ermessen reaktivieren; und
(e) kann CIRA den Aussetzungszeitraum jederzeit nach eigenem Ermessen verlängern.
7.7 Wirkung der Löschung einer Domain-Name-Registrierung.
Bei der Löschung einer Domain-Name-Registrierung durch CIRA aus irgendeinem Grund gemäß dieser Vereinbarung:
(a) ist der Registrant nicht mehr berechtigt, diese Domain-Name-Registrierung zu verwenden, und dementsprechend wird ein Internetnutzer keine E-Mail senden oder eine Webseite aufrufen können, die eine solche Domain-Name-Registrierung enthält;
(b) wird die Domain-Name-Registrierung aus dem Registry gelöscht und steht zur Registrierung durch eine andere Person zur Verfügung;
(c) wird CIRA die gelöschte Domain-Name-Registrierung in ihrem WHOIS-Lookup-System als verfügbar auflisten; und
(d) wenn der Registrant ein Mitglied ist, endet die Mitgliedschaft des Registranten bei CIRA sofort nach der Löschung der Domain-Name-Registrierung, es sei denn, der Registrant hat mindestens eine weitere Domain-Name-Registrierung.
7.8 Verbot neuer Registrierungen.
CIRA hat nach eigenem Ermessen das Recht, jeden Registrierungsantrag eines Antragstellers abzulehnen, wenn zuvor eine Registrantenvereinbarung von CIRA gekündigt wurde.
7.9 Kündigung der Vereinbarung durch CIRA.
CIRA kann nach eigenem Ermessen und freier Entscheidung diese Vereinbarung durch Benachrichtigung an den Registranten kündigen (diese Kündigung tritt zu dem von CIRA in der Benachrichtigung festgelegten Datum in Kraft), wenn:
(a) der Registrant gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder einer der Registry PRP verstößt, außer wie in den Abschnitten 7.8(b) bis (g) festgelegt, und diesen Verstoß innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung durch CIRA nicht behebt;
(b) der Registrant die Dienste des CIRA-Registers auf eine vom CIRA als berechtigt angesehene Weise stört oder missbraucht;
(c) alle im Namen des Registranten registrierten Domain-Name-Registrierungen gelöscht oder abgelaufen sind;
(d) die Bestimmung der kanadischen Regierung zur Verwaltung, zum Betrieb und zur Kontrolle des Registries durch CIRA beendet wird oder CIRA auf internationaler Ebene nicht mehr als die exklusive Autorität zur Verwaltung des Registries anerkannt ist;
(e) der Registrant ein Insolvenzverfahren einleitet oder der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen sich zustimmt, oder wenn ein solches Verfahren gegen ihn eingeleitet wird und nicht innerhalb von 30 Tagen abgewiesen wird;
(f) der Registrant eine allgemeine Übertragung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder der Bestellung eines Treuhänders, Empfängers, Verwalters oder sonstigen Beamten mit ähnlichen Befugnissen über einen wesentlichen Teil seiner Vermögenswerte zustimmt, oder ein entsprechendes Verfahren gegen ihn eingeleitet wird;
(g) eine Vollstreckung oder ein anderes Verfahren eines Gerichts gegen den Registranten durchsetzbar wird; und/oder
(h) der Registrant die Geschäftstätigkeit im normalen Verlauf einstellt, auflöst oder aufgelöst wird oder als die im Registry aufgeführte Person nicht mehr besteht.
7.10 Kündigung durch den Registranten.
Der Registrant ist berechtigt (entweder direkt oder über den Registrar of Record), diese Vereinbarung jederzeit durch 30-tägige Benachrichtigung an CIRA zu kündigen. Der Registrant versteht und stimmt zu, dass in einem solchen Fall keine Rückerstattung von Gebühren erfolgt.
7.11 Wirkung der Kündigung der Vereinbarung.
Bei Kündigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund: (a) werden alle Domain-Name-Registrierungen im Namen des Registranten sofort und automatisch gelöscht und stehen jeder anderen Person zur Registrierung zur Verfügung; (b) im Falle eines Registranten, der Mitglied ist, die sofortige und automatische Beendigung der Mitgliedschaft des Registranten bei CIRA; und (c) die Abschnitte 5.1, 6, 7.9, 8, 9 und 10 dieser Vereinbarung überdauern.
ARTIKEL 8
EINSCHRÄNKUNGEN DER GARANTIEN, BEDINGUNGEN, HAFTUNG; ENTSCHÄDIGUNG
8.1 AUSSCHLUSS VON DARSTELLUNGEN, GARANTIEN UND BEDINGUNGEN. DER REGISTRIERER VERSTEHT UND STIMMT AUSDRÜCKLICH ZU, DASS:
ALLE VON CIRA BEREITGESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DER BEREITSTELLUNG VON DOMAINNAMENREGISTRIERUNGEN ("DIENSTLEISTUNGEN"), IM "IST-ZUSTAND" UND "WIE VERFÜGBAR" BEREITGESTELLT WERDEN. CIRA GIBT KEINE DARSTELLUNGEN, GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN JEGLICHER ART, OB MÜNDLICH ODER SCHRIFTLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, HINSICHTLICH DER DIENSTLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG JEGLICHER GARANTIE ODER BEDINGUNG DER MARKTGÄNGIGEN QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG.
OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN ÜBERNIMMT CIRA KEINE GARANTIE:
DASS DAS REGISTER JEDERZEIT WÄHREND DER LAUFZEIT VERFÜGBAR SEIN WIRD;
DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN PÜNKTLICH, SICHER ODER FEHLERFREI SEIN WERDEN;
DASS DIE DIENSTLEISTUNGEN FREI VON FEHLERN ODER VIREN SEIN WERDEN;
HINSICHTLICH DER ZUGÄNGLICHKEIT, KOMPATIBILITÄT ODER INTEROPERABILITÄT DES REGISTERS ODER DER SYSTEME, DIE VON DEN BEURKUNDENDEN REGISTRAREN UND/ODER DEM REGISTRIERER ZUGRIFFEN WERDEN; ODER HINSICHTLICH DER SICHERHEIT DES REGISTERS ODER JEGLICHER SYSTEME, DIE VON DEN BEURKUNDENDEN REGISTRAREN UND/ODER DEM REGISTRIERER ZUGRIFFEN WERDEN.
8.2 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
UNABHÄNGIG VON EINER ANDEREN BESTIMMUNG DIESES VERTRAGS, UNABHÄNGIG VON DER ART ODER DEM GRUND DER KLAGE, OB AUS VERTRAG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG ODER DER ANZAHL DER KLAGEN, OB VORHERSEHBAR ODER OB CIRA ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE, UND OB IM HINBLICK AUF EINEN VERTRAGSBRUCH ODER EINE VERLETZUNG VON GARANTIE ODER FUNDAMENTALEM BEGRIFF ODER EINEM GRUNDLEGENDEN VERSTOß:
(A) CIRA UND IHRE DIREKTOREN, FÜHRUNGSKRÄFTE, MITARBEITER, BEAUFTRAGTEN ODER VERTRETER HABEN KEINE HAFTUNG GEGENÜBER DEM REGISTRIERER FÜR WIRTSCHAFTLICHE, FOLGE-, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER BESONDERE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF VERLORENE EINNAHMEN ODER GEWINNE), DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, UND
(B) DIE GESAMTHAFTUNG VON CIRA FÜR JEDEN ANSPRUCH, DER SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGIBT ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGT (AUSSER HAFTUNG FÜR TODES- ODER PERSONENSCHÄDEN), IST AUF NACHGEWIESENE, DIREKTE SCHÄDEN BESCHRÄNKT, DIE DEN BETRAG NICHT ÜBERSTEIGEN, DEN CIRA VOM BEURKUNDENDEN REGISTRAR FÜR DIE DOMAINNAMENREGISTRIERUNG ERHALTEN HAT, DIE GEGENSTAND EINES SOLCHEN ANSPRUCHS IST. ZUR KLARSTELLUNG UND OHNE EINSCHRÄNKUNG DES VORSTEHENDEN GILT DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR JEGLICHE KOSTEN, VERLUSTE ODER SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT ZUGRIFFSVERZÖGERUNGEN ODER -UNTERBRECHUNGEN DES REGISTERS, DER CIRA-WEBSITE, JEGLICHER PRODUKTE, DIENSTLEISTUNGEN ODER BETRIEBE (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF E-MAIL UND VOIP), DIE VON DER EINWANDFREIEN FUNKTION DER .CA-DOMAIN ABHÄNGIG SIND, DER WEBSITE DES REGISTRIERERS ODER DEM DOMAINNAMENREGISTRIERUNGSSYSTEM ERGEBEN; PROBLEME MIT DEM DNS ("DOMAIN NAME SYSTEM"); UNBEFUGTE NUTZUNG ODER MISSBRAUCH DER REGISTRIERUNGSINFORMATIONEN; ODER DAS VERSAGEN ODER DIE WEIGERUNG VON CIRA, EINE DOMAINNAMENREGISTRIERUNG ZU REGISTRIEREN, ZU VERLÄNGERN, ZU ÜBERTRAGEN, ZU PFLEGEN, ZU ÄNDERN ODER ZU LÖSCHEN. DER REGISTRIERER ERKLÄRT SICH AUCH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGSKLAUSEL IN DER CIRA-DOMAINNAMENSTREITBEILEGUNGSPOLITIK GEBUNDEN ZU SEIN.
8.3 Schadloshaltung.
(a) Der Registrant erklärt sich damit einverstanden, CIRA und ihre Auftragnehmer, Vertreter, Mitarbeiter, Führungskräfte, Direktoren, Mitglieder, Tochtergesellschaften und Abtretungsempfänger von und gegen alle Schäden, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Verluste, Ansprüche, Forderungen, Klagen, Klagegründe, Klageverfahren, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Rechts- und andere damit verbundene Kosten) freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Registranten ergeben, einschließlich ohne Einschränkung der Nutzung einer Domainnamenregistrierung durch den Registranten, der Verletzung des Registrantenvertrags oder der Registry PRP durch den Registranten oder der Verletzung der Rechte einer anderen Person durch den Registranten.
(b) Sollte ein Anspruch erhoben werden oder CIRA der Ansicht sein, dass ein Anspruch wahrscheinlich ist, kann CIRA schriftliche Zusicherungen vom Registranten bezüglich seiner Verpflichtung zur Schadloshaltung von CIRA verlangen. Der Registrant erkennt an und stimmt zu, dass sein Versäumnis, diese Zusicherungen zu geben, von CIRA als wesentliche Verletzung dieses Vertrags angesehen werden kann.
(c) CIRA hat das Recht, an jeder Verteidigung des Registranten gegen einen Drittanspruch teilzunehmen, mit einem Anwalt eigener Wahl auf eigene Kosten von CIRA. CIRA wird auf Anfrage und Kosten des Registranten angemessen an der Verteidigung mitwirken. Der Registrant muss vorab die schriftliche Zustimmung von CIRA in Bezug auf eine damit zusammenhängende Vergleichsvereinbarung eines Anspruchs einholen.
ARTIKEL 9
RECHTSVERHÄLTNIS
9.1 Unabhängige Auftragnehmer.
Das Rechtsverhältnis zwischen CIRA und dem Registranten sowie CIRA und jedem Registrar of Record ist das eines unabhängigen Auftragnehmers. Unter keinen Umständen darf dieses Abkommen so ausgelegt werden, dass es eine Partnerschaft, eine Agentur oder ein Joint Venture zwischen CIRA und dem Registranten oder CIRA und einem der Registrar(e) of Record schafft.
9.2 Keine Vertretung.
Keine Partei hat das Recht, die Macht oder die Autorität, im Namen der anderen Partei zu handeln, und keine Partei soll ausdrückliche oder implizierte Verpflichtungen oder finanzielle Zusagen im Namen der anderen Partei schaffen.
9.3 Registrant als Hauptverantwortlicher.
Der Registrant erklärt sich damit einverstanden, als Hauptverantwortlicher an alle Bedingungen dieses Abkommens und die Registry PRP gebunden zu sein, ungeachtet dessen, dass der Registrar of Record und/oder ein Beauftragter des Registranten die Registrierung des vom Registranten ausgewählten Domainnamens im Namen des Registranten beantragt hat. Die fortgesetzte Registrierung der Domainnamenregistrierungen des Registranten bestätigt alle unbefugten Handlungen des Registrar of Record und solcher Beauftragten. Darüber hinaus ist der Registrant für Fehler des Registrar of Record oder solcher Beauftragten verantwortlich.
ARTIKEL 10
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
10.1 Mitteilungen.
Jede Mitteilung oder andere Kommunikation, die im Rahmen dieses Vertrags erfolgt, muss schriftlich erfolgen. Mitteilungen von CIRA an den Registranten werden nur per E-Mail an die in den Registrierungsinformationen für den Registranten und/oder den administrativen Kontakt des Registranten aufgeführten E-Mail-Adressen gesendet und gelten am Tag der Absendung als zugestellt und empfangen. Mitteilungen vom Registranten an CIRA werden per: (a) persönliche Zustellung, (b) Kurier oder (c) bestätigten Faxversand, adressiert an: General Counsel, CIRA 979 Bank Street, Suite 400, Ottawa, Ontario K1S 5K5, gesendet und werden wirksam am früheren von: (i) Bestätigung des Erhalts oder (ii) drei Tage nach dem Datum der Absendung oder Übertragung.
10.2 Zeit ist wesentlich.
Die Einhaltung der Fristen ist bei diesem Vertrag wesentlich.
10.3 Weitere Gewährleistungen.
Jede Partei wird unverzüglich alle weiteren Handlungen, Dokumente und Dinge in Verbindung mit diesem Vertrag durchführen, unterzeichnen, liefern oder veranlassen, zu geschehen, zu unterzeichnen oder zu liefern, die die andere Partei vernünftigerweise benötigt, um diesem Vertrag Wirkung zu verleihen.
10.4 Rechtsnachfolger und Abtretungen.
Dieser Vertrag kommt den Parteien und ihren jeweiligen Verwaltern, Testamentsvollstreckern oder anderen gesetzlichen Vertretern, Nachfolgern und zulässigen und qualifizierten Abtretungsempfängern zugute und ist für diese bindend. CIRA kann alle oder einen Teil seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an jede Person abtreten oder übertragen. Der Registrant darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CIRA, welche im alleinigen Ermessen von CIRA liegt, weder alle noch einen Teil seiner Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag abtreten oder übertragen, sei es absolut, zur Sicherheit oder anderweitig. Jede solche angebliche Abtretung oder Übertragung oder der Versuch, diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CIRA vorzunehmen, ist ungültig.
10.5 Gesamte Vereinbarung.
Dieser Vertrag (einschließlich der durch Verweis hierin aufgenommenen Registry PRP) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Diskussionen, ob mündlich oder schriftlich. Es gibt keine Bedingungen, Gewährleistungen, Zusicherungen oder andere Vereinbarungen zwischen den Parteien in Verbindung mit dem Gegenstand dieses Vertrags (ob mündlich oder schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig), außer wie in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt.
10.6 Verzicht.
Ein Verzicht auf einen Verzug, einen Verstoß oder eine Nichtbeachtung unter diesem Vertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von der Partei unterzeichnet ist, die an den Verzicht gebunden sein soll. Aus dem Versäumnis oder der Verzögerung einer Partei, bezüglich eines Verzuges, Verstoßes oder Nichtbeachtung zu handeln, oder aus allem, was von der anderen Partei getan oder unterlassen wurde, kann kein Verzicht abgeleitet oder angenommen werden. Der Verzicht einer Partei auf einen Verzug, einen Verstoß oder eine Nichtbeachtung unter diesem Vertrag bedeutet keinen Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus diesem Vertrag in Bezug auf einen fortgesetzten oder nachfolgenden Verzug, Verstoß oder Nichtbeachtung (gleich welcher Art).
10.7 Salvatorische Klausel.
Jede Bestimmung dieses Vertrags, die in einer Gerichtsbarkeit verboten oder undurchsetzbar ist, ist in dieser Gerichtsbarkeit in dem Umfang unwirksam, wie sie verboten oder undurchsetzbar ist, und wird vom Rest dieses Vertrags abgetrennt, ohne die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags oder die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit einer solchen Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit zu beeinträchtigen.
10.8 Anwendbares Recht; Gerichtsstand.
Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario und den in dieser Provinz geltenden Gesetzen Kanadas und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt und gilt in jeder Hinsicht als ein Vertrag aus Ontario. Der Registrant stimmt zu, sich der persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit eines zuständigen Gerichts in der Stadt Ottawa in der Provinz Ontario zu unterwerfen.
10.9 Höhere Gewalt.
Keine Partei gilt hierunter als im Verzug, wenn die Verzögerung oder das Nichterfüllen ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen. Jede Partei wird ihr Bestes tun, um solche Verzögerungen und Ausfälle vorherzusehen und Mittel zu finden, um sie zu beseitigen oder zu minimieren.
10.10 Kumulative Rechtsmittel.
Die Rechte und Rechtsmittel von CIRA aus diesem Vertrag sind kumulativ und keine Ausübung oder Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsmittels durch CIRA schließt die Ausübung oder Durchsetzung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels durch CIRA, zu dem sie gesetzlich berechtigt ist, aus oder verhindert diese.
10.11 Sprache.
Die Parteien dieses Vertrags haben verlangt, dass dieser Vertrag und alle Urkunden, Dokumente und Mitteilungen, die sich auf diesen Vertrag beziehen, in englischer Sprache abgefasst werden.